News

Anpassungen per 1. Juli 2024 KVG und KLV

Man kann von einem historischen Moment sprechen, denn ab dem 1. Juli 2024, treten die vom Bundesrat am 8. Mai 2024 kommunizierten Anpassungen von KVG und KLV zur «direkten Abrechnung» von «a» und «c» Leistungen ohne ärztliche Anordnung für 27 Monate in Kraft. Der intensive und hartnäckige politische Einsatz des SBK für den eigenverantwortlichen Bereich der Pflege hat sich gelohnt! Zusammen mit Curacasa hat der SBK eine Situationsanalyse erstellt, welche Modalitäten der administrativen Prozesse in den Administrativverträgen angepasst werden müssen, und trifft sich am 24.7.24 mit den Verhandlungspartnern der Krankenversicherungen. Wir werden regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten informieren. Bis zur definitiven Klärung dieser Modalitäten, ändert sich nichts in Ihrer praktischen Tätigkeit in Bezug auf die Bedarfsermittlung von «a» und «c» Pflegeleistungen und deren Verrechnung.

zum Anfang der Seite