Rückerstattungsformulare

Allen Mitarbeitenden einer Institution mit einem Gesamtarbeitsvertrag, resp. einem Kollektivvertrag wird monatlich ein sogenannter Solidaritätsbeitrag, resp.Vollzugskostenbeitrag vom Lohn abgezogen. Dieser Beitrag ist für die Finanzierung der Arbeit der Verbände im Zusammenhang mit der Erarbeitung, Umsetzung und Pflege des Gesamtarbeitsvertrages.

Als Mitglied des SBK wird Ihnen dieser Solidaritätsbeitrag rückerstattet.

Diese Rückerstattung geschieht jährlich zu Jahresbeginn für das vergangene Jahr mit dem entsprechenden Formular.

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