Pro und Contra Argumente zu EFAS

Eidgenössische Volksabstimmung vom 22. November 2024

Pro und Contra Argumente zu EFAS

Geschätzte Mitglieder des SBK BSBL

In 1 Monat stimmen die wahlberechtigen Personen über die „Einheitliche Finanzierung von Ambulant und Stationär“ ab. Der SBK Schweiz hat zu dieser Vorlage die Stimmfreigabe beschlossen. Wir möchten Ihnen mit einigen Pro und Contra Argumenten die Entscheidungsfindung etwas erleichtern.

Aus Sicht der Pflege beinhaltet diese Vorlage Vor- und Nachteile. Schwierig bis unmöglich ist es, die Auswirkungen von EFAS langfristig einschätzen zu können. Wie oft bei Vorlagen im Gesundheitsbereich.

Fünf Argumente Contra EFAS:

  • Mit EFAS steigt der Druck auf das Gesundheitswesen, falls keine kostendeckenden Tarife ausgehandelt werden. Wie, wie hoch oder wie tief die Tarife ausgehandelt werden, ist unklar.
  • EFAS baut die bisherige Steuerungskompetenz der Kantone ab. Die Krankenversicherer erhalten mehr Macht in der Steuerung des Gesundheitswesens.
  • EFAS geht das Problem der Mengenausweitung nicht an. Alle Leistungserbringer haben weiterhin den Anreiz durch mehr Leistungen mehr Einnahmen zu generieren.
  • Die Macht der Krankenversicherer nimmt zu. Neu übernehmen die Krankenversicherer knapp 75% der Kosten. Die Befürchtung besteht, dass dies zu einem weiteren Prämienschub führt.
  • Mit EFAS werden die Kantone bei der Finanzierung des Langzeitbereiches entlastet. Über die Grundversicherung soll ein grösserer Teil als heute finanziert werden. Die Gefahr besteht, dass der Kostendruck im Langzeitbereich zunimmt. Dies kann negative Auswirkungen auf die Stellenpläne und Lohnentwicklungen im Langzeitbereich zur Folge haben.


Fünf Argumente Pro EFAS:

  • EFAS vereinheitlicht die Finanzierung der ambulanten und der stationären Leistungen. Gesamtwirtschaftlich ist diese Vereinheitlichung sinnvoll, da sie Anreize zur primär stationären Behandlung reduziert.
  • Der Finanzierungsschlüssel wird über die stationären - und die ambulanten Leistungen vereinheitlicht. Mindestens 26,9% der Kosten übernehmen die Kantone, höchstens 73,1% der Kosten tragen die Krankenversicherer.
  • Laut einer Studie im Auftrag des BAG (neutral?) beträgt das mögliche Sparpotential 440 Millionen Franken pro Jahr.
  • Eine einheitliche Finanzierung fördert die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Therapeuten, stationären und ambulanten Einrichtungen. Zumindest reduziert EFAS ein bisheriges ausgeprägtes finanzielles Denken „jeder für sich“ im ambulanten – und im stationären Bereich.
  • Trotz vieler Bedenken seitens Nationalrat wurde der Langzeitbereich auch in die EFAS-Vorlage integriert. Dadurch wird der Langzeitbereich dem Akutbereich zumindest in finanzieller Hinsicht mehrheitlich gleichgestellt.


Die konkreten Auswirkungen von EFAS auf uns Pflegende ist unklar. Der finanziellen Gleichbehandlung von ambulant und stationär steht die Erhöhung des Anteils der Grundversicherung im Langzeitbereich gegenüber.

Ob mit EFAS wirklich Kosten im Gesundheitswesen eingespart werden? Darüber sind sich nicht nur Befürworter und Gegner nicht einig …

Ihr SBK BSBL

Daniel Simon

 

 

 

 

 

 

 

 

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